Stornierbedingungen

Manchmal kann schnell etwas Unvorhersehbares dazwischenkommen. Sollten Sie Ihre gebuchte Bike-Tour mit unseren E-Bikes nicht antreten können, bitten wir Sie, uns frühzeitig darüber in Kenntnis zu setzten. Bei einer Stornierung, die 2 Tage vor Ihren Buchungsbeginn durchgeführt wird, werden Ihnen 50 % des Buchungsbetrags rückerstattet.

Verleihbedingungen

Der Verleih und die Nutzung von Fahrrädern setzt von Seiten des Benutzers die Kenntnis und die bedingungslose Akzeptanz der vorliegenden Regelung, der Tarife und der Öffnungs- und Schließzeiten des Vermieters, Promosnò sas in Str. Col Alt, 61 Corvara in Badia (Bz), BreakOut sport, P.IVA 01664470216

Um ein Fahrrad leihen zu können, muss der Benutzer den Vermieter zuvor ein gültiges Ausweisdokument vorlegen und den Leih-Vertrag formalisieren. Der Verleih ist ausschließlich volljährigen Inhabern einer nicht aufladbaren Kreditkarte vorbehalten.

  1. Die Benutzung des Fahrrads erfordert die körperliche Fitness und die technischen Kenntnisse derjenigen, die das Fahrrad fahren möchten. Daher erklärt der Benutzer bei der Anmietung des Fahrrads, dass er über eine ausreichende Leistungsfähigkeit und entsprechende Fachkenntnisse verfügt und keine Vorbehalte hat.
  2. Das Fahrrad darf nur als Transportmittel benutzt werden und ist mit Sorgfalt, gesundem Menschenverstand und Gewissenhaftigkeit zu behandeln. Damit sollen Schäden sowohl am Fahrrad als auch am dazugehörigen Zubehör vermieden werden. Die Nutzung des Fahrrades ist sowohl für geschäftliche Zwecke als auch für Drittpersonen nicht gestattet.
  3. Der Benutzer haftet für das Fahrrad bis zur Rückgabe an den Verleih; er haftet auch für die Schäden, die er bei der Benutzung des Fahrrads an sich selbst, am Fahrrad, an Drittpersonen und an Eigentum verursacht. Vom Verleih kann keine Form von Schadenersatz eingefordert werden.
  4. Während des gesamten Dauer der Vermietung genießt der Benutzer keinerlei Versicherungsschutz und das Fahrrad ist nicht haftpflichtversichert. Sie sind daher verpflichtet, die Regeln der Straßenverkehrsordnung einzuhalten. Der Vermieter lehnt jegliche Haftung bei unsachgemäßer Nutzung des Fahrzeugs oder bei Nichteinhaltung der Regeln und der Straßenverkehrsordnung ab.
  5. Beim Verlust von Schlüsseln und Fahrradzubehör oder bei Beschädigungen ist der Kunde verpflichtet, den Betrag zu bezahlen, der notwendig ist, um das Fahrzeug wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, basierend auf den Tarifen und den vorbeugenden Maßnahmen durch Lieferanten;
  6. Der Benutzer hat die entsprechende Zahlung vom Beginn der Anmietung bis zu seinem Erscheinen zum Abschluss der Anmietung zu leisten. Zusätzlich dazu sind auch die Gebühren für Schäden und vollständige oder teilweise Diebstähle an den geliehenen Items vom Benutzer zu bezahlen.
  7. Im Falle eines Diebstahls des Fahrrads ist der Benutzer verpflichtet, dem Verleih eine Kopie der Anzeige bei der zuständigen Behörde vorzulegen und einen Betrag in Höhe des Wertes des gestohlenen Fahrrads zu zahlen (siehe Abschnitt 2), der im Falle der Wiedererlangung des Fahrzeugs erstattet wird. Für alles, was in dieser Regelung nicht erwähnt ist, wird der Verkehr zwischen den Parteien durch die Zivilordnung geregelt.